Gesamtübersicht Lagerware
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Verpackungsgesetz ( VerpackG ) für Verkaufsverpackungen / Serviceverpackungen / Versandverpackungen
Gem. Verpackungsverordnung und aktuellem Verpackungsgesetz (VerpackG) muss jeder, der verpackte
Waren für den privaten Endverbraucher in Deutschland in den Verkehr bringt,
ein Lizenzentgelt zur Entsorgung an ein Duales System entrichten und sich
gegebenfalls bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) registrieren lassen.
Das Gesetz betrifft alle „Erstinverkehrbringer“ von Verpackungen, also derjenige Vertreiber,
der Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt oder gewerbsmäßig nach
Deutschland einführt. Im Großteil der Fälle sind dies die Abfüller einer Verpackung.
Informationen Verpackungsregister
Weitere Informationen zur „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ können Sie hier einsehen : www.verpackungsregister.org/verpackungsregister-lucid/registrierung/auf-einen-blick/